- Mindestreserve
- Mịn|dest|re|ser|ve 〈[-və] f. 19〉 gesetzlich vorgeschriebenes, unverzinsliches Guthaben, das von Kreditinstituten bei der Zentralbank od. anderen Giro- u. Abrechnungsstellen unterhalten werden muss
* * *
Mindestreserve,Guthaben, das Kreditinstitute bei der Zentralbank oder gegebenenfalls bei anderen Giro- und Abrechnungsstellen in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes (Mindestreservesatz) bestimmter Teile ihrer Verbindlichkeiten zu unterhalten haben; dient der Erzeugung eines kalkulierbaren Bedarfs an Zentralbankgeld. Die Summe derjenigen Bilanzposten (v. a. Verbindlichkeiten), die die Basis für die Berechnung des Mindestreserve-Solls eines Kreditinstituts darstellen, werden als Mindestreservebasis bezeichnet. Im Rahmen der Mindestreserveregelung des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) gibt es Verbindlichkeiten mit einem aktuellen Reservesatz von 2 %, dazu zählen täglich fällige Einlagen (Sichteinlagen), Einlagen mit vereinbarter Laufzeit und Kündigungsfrist von bis zu zwei Jahren, Schuldverschreibungen mit vereinbarter Laufzeit bis zu zwei Jahren sowie Geldmarktpapiere, Einlagen und Schuldverschreibungen mit längeren Laufzeiten oder Kündigungsfristen. Repogeschäfte sind Verbindlichkeiten mit einem derzeitigen Reservesatz von 0 %. Verbindlichkeiten gegenüber anderen mindestreserpflichtigen Kreditinstituten, der Europäischen Zentralbank (EZB) und den am ESZB teilnehmenden nationalen Zentralbanken sind von der Mindestreserve ausgenommen. Der Umfang der von einem Kreditinstitut zu unterhaltenden Mindestreserve (Mindestreserve-Soll) ergibt sich aus der Multiplikation der reservepflichtigen Verbindlichkeiten zum Monatsultimo (vormals bei der Deutschen Bundesbank zu mehreren Bankstichtagen) mit dem Mindestreservesatz abzüglich eines Freibetrags in Höhe von 100 000 Euro für jedes reserpflichtige Kreditinstitut. Erfüllt wird die Mindestreserve durch eine entsprechende Höhe des durchschnittlichen Bestandes der Guthaben vom 24. eines jeden Monats bis zum 23. des darauf folgenden Monats (Mindestreserve-Ist). Da somit das Mindestreserve-Soll nur im Monatsdurchschnitt gehalten werden muss, können die Kreditinstitute ihre Mindestreserve für Zahlungen verwenden und elastisch einsetzen, also als »Working Balances« nutzen. Übersteigt das Mindestreserve-Ist das Mindestreserve-Soll, spricht man von Überschussreserven der Kreditinstitute bei der Zentralbank. Während im ESZB die Guthaben des Mindestreserve-Solls verzinst werden (zum Zinssatz der Hauptrefinanzierungsgeschäfte), sind die Überschussreserven zinslos. Unterschreitet eine Bank ihr Mindestreserve-Soll, kann die EZB Sanktionen verhängen, entweder in Form spürbarer Sonderzinszahlungen auf den Fehlbetrag oder über eine Verpflichtung zur Unterhaltung unverzinslicher Einlagen beziehungsweise, bei schwer wiegenden Übertretungen der Mindestreserveregelung, durch einen vorübergehenden Ausschluss von der Teilnahme an den Offenmarktgeschäften. - Verschiedentlich wurde die Einführung einer Mindestreservepflicht empfohlen, die nicht mehr an den Einlagen (Passiva) anknüpft, sondern bestimmte Positionen auf der Aktivseite der Bankbilanz (z. B. Kredite) zum Ansatzpunkt der Reservepflicht macht (»Aktiv-M.«).Ursprünglich sollten die Mindestreserven der Sicherung der Zahlungsbereitschaft der Banken dienen; heute liegt ihre Bedeutung ausschließlich auf geld- und währungspolitischem Gebiet, da die Zentralbank über die Festsetzung der Mindestreservesätze und deren Bezugsgrößen (Mindestreservepolitik) die Geldmenge in einer Volkswirtschaft zu beeinflussen sucht. Die Mindestreserve stellt eine automatisch wirkende Bremse für die Geldschöpfung dar, weil die Banken im Zuge einer monetären Expansion (stärkere Einlagenbildung) unmittelbar gezwungen sind, höhere Mindestreserveguthaben zu unterhalten, wozu sie sich bei der Zentralbank zu den von ihr festgesetzten Konditionen refinanzieren müssen. Hohe (niedrige) Mindestreservesätze verringern (erhöhen) aufgrund des zunehmenden (abnehmenden) Refinanzierungsbedarfs den Geld- und Kreditschöpfungsspielraum der Banken. Diese unmittelbare Wirkung wird durch mittelbare Zinseffekte ergänzt, insbesondere wenn die Mindestreserven nicht verzinst werden. Wenn höhere (geringere) zinslose Guthaben bei der Zentralbank gehalten werden müssen, führt dies unter Rentabilitätsgesichtspunkten der Banken u. a. zu steigenden (sinkenden) Kreditzinsen und zu einer geringeren (höheren) Kreditnachfrage und -schöpfung. Bei freiem Geld- und Kapitalverkehr führen im internationalen Vergleich hohe Mindestreservesätze dazu, dass Banken und Kreditnehmer ihre finanziellen Aktivitäten in Länder ohne Mindestreservepflicht oder mit niedrigeren Mindestreservesätzen verlagern. Der nationalen Mindestreservepolitik sind insoweit Schranken gesetzt.* * *
Mịn|dest|re|ser|ve, die <meist Pl.> (Wirtsch.): Guthaben, das Kreditinstitute bei der Zentralbank in einem bestimmten Prozentsatz zu ihren Einlagen unterhalten müssen.
Universal-Lexikon. 2012.